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Wetter in Sand am Main

Veranstaltungskalender

Sitzungstermine

Die entsprechende Tagesordnung wird unter "Amtliche Bekanntmachungen" im Internet veröffentlicht sowie ortsüblich im Bekanntmachungskasten vor dem Rathaus und in der Tagespresse.

Aus der Gemeinderatssitzung vom 25.03.2026

Text & Foto: Christian Licha
Mit einem Antrag an die Gemeinde Sand forderte ein Bürger ein Verbot des sogenannten "Hundetourismus" in der Steigerwaldstraße.

In der Gemeinderatssitzung am Mittwoch ist eine Beschwerde über Verschmutzungen der Grünstreifen durch Hundekot entlang der Steigerwaldstraße behandelt worden. Bürgermeister Jörg Kümmel (FSB) informierte das Gremium über die Eingabe, in der auch Maßnahmen gegen den sogenannten "Hundetourismus" gefordert wurden. Konkret wurde in dem Schreiben des Bürgers angeregt, den vorhandenen Hundeabfallbehälter zu entfernen und durch Schilder deutlich zu machen, dass Hunde dort ihr Geschäft nicht verrichten dürfen.
Kümmel stellte dazu klar, dass das Hinterlassen von Hundekot bereits eine Ordnungswidrigkeit darstellt und in Bayern mit Bußgeldern zwischen 20 und 150 Euro geahndet werden kann. Zusätzliche Verbotsschilder seien nicht erforderlich und könnten im Gegenteil zu Missverständnissen führen. Ein generelles Verbot, die Steigerwaldstraße zum Gassigehen zu nutzen, sei rechtlich nicht möglich. Auch das Entfernen des Abfallbehälters würde nach Einschätzung des Bürgermeisters vor allem diejenigen treffen, die sich an die Regeln halten. Entscheidend für eine Ahndung sei der konkrete Nachweis des Verursachers.

Gemeinderat Gerhard Zösch (CSU) erklärte, dass die Problematik seit längerem bekannt sei und Erfolge nur durch Anzeigen bei Polizei und Ordnungsbehörden erreicht werden könnten. Gemeinderätin Heike Scheuring (SPD) regte sogar an, dass die Anwohner aufgefordert werden sollen, vermehrt aufzupassen und die Verursacher bei der Gemeinde anzuzeigen. Kümmel sprach sich gegen einen solchen Aufruf aus.

Weiterhin informierte der Bürgermeister über Einschränkungen beim Parken im Zuge der anstehenden Kanalsanierung in der Hauptstraße. Ziel sei es, den öffentlichen Nahverkehr aufrecht zu erhalten sowie die Einsatzfähigkeit von Feuerwehr und Wasserwacht sicherzustellen.

Für die ersten beiden Bauabschnitte müssen in Teilen der Marienstraße und der Steigerwaldstraße das Parken verboten werden, damit Busse und Rettungsfahrzeuge ungehindert fahren können. Zusätzlich werden in der Nähe des Feuerwehrhauses im Bereich der Straße "Am Sportfeld" absolute Halteverbote eingerichtet, um im Einsatzfall einen Begegnungsverkehr zu ermöglichen. Die Parküberwachung wird während der Bauphase verstärkt kontrollieren.

Der ursprünglich geplante Baubeginn am 20. März 2026 wurde verschoben. Aufgrund einer gleichzeitig stattfindenden Sanierung der Bundesstraße B26 im Bereich Ebelsbach und der damit verbundenen Umleitung wurde der Start der Maßnahme in Abstimmung mit den zuständigen Behörden auf den 13. April verlegt, erklärte Bürgermeister Kümmel ergänzend.

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24. Februar 2026

Seit September 2022 besteht die Patenschaft der Gemeinde Sand mit dem Fernmeldebataillon 10 der Bundeswehr aus Veitshöchheim. In diesem Jahr ist nun ein öffentliches Gelöbnis in der Korbmachergemeinde geplant.

In der Gemeinderatssitzung am Dienstag informierte Bürgermeister Jörg Kümmel über zwei Themen von Bedeutung für die Gemeinde Sand.

Zum einen ging es um die geplante Durchführung eines öffentlichen Gelöbnisses der Patenkompanie der Gemeinde, des Fernmeldebataillons 10 aus Veitshöchheim. Nach aktuellem Stand beabsichtigt die Bundeswehr am 23. April 2026 ein öffentliches Gelöbnis voraussichtlich auf dem Weinfestplatz abzuhalten. Bereits im September 2025 war ein solcher Termin vorgesehen, konnte jedoch wegen einer Terminüberschneidung mit dem Heeresmusikkorps nicht umgesetzt werden. Erste Koordinationsgespräche für die Neuauflage sollen in der kommenden Woche stattfinden. Bürgermeister Kümmel betonte, dass ein öffentliches Gelöbnis eine gute Möglichkeit sei, die Verbundenheit der Gemeinde mit ihrer Patenkompanie sichtbar zu machen, und bat die Mitglieder des Gemeinderats um entsprechende Unterstützung und Präsenz.

Ein weiterer Punkt betraf die Aufnahme der Gemeinde Sand in die Katzenschutzverordnung des Landkreises Haßberge. Diese Verordnung ist bereits seit September 2024 in Kraft. Auf Antrag der Gemeinde Sand, der auf einem Gemeinderatsbeschluss vom Oktober 2025 beruht, wird das gesamte Gemeindegebiet nun in die Verordnung einbezogen. Die Änderungsverordnung tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft.
Ziel der Katzenschutzverordnung ist es, die unkontrollierte Vermehrung von Katzenpopulationen einzudämmen. Vorgesehen sind unter anderem das Einfangen, Kastrieren, Markieren und Registrieren von freilebenden Katzen in sogenannten Hotspots. Gleichzeitig sind Halterinnen und Halter von freilaufenden Hauskatzen verpflichtet, ihre Tiere markieren und registrieren zu lassen. Dadurch soll eine klare Unterscheidung zwischen Freigängerkatzen und herrenlosen Tieren möglich sein. Bei Fangaktionen können auch Freigängerkatzen betroffen sein, diese können jedoch dank Kennzeichnung schnell identifiziert und wieder freigelassen werden. Katzenhalter haben ab Inkrafttreten der Verordnung fünf Monate Zeit, die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. Für reine Hauskatzen ohne Freigang besteht kein Handlungsbedarf.

Text und Bild: Christian Licha


Aus der öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 27.01.2026

In der Sander Gemeinderatssitzung am Dienstag informierte Bürgermeister Jörg Kümmel über die Brandschutzvorgaben für Veranstaltungen in der Sport- und Kulturhalle. Ziel ist es, die Sicherheit für Gäste, Veranstalter und das eingesetzte Personal zu gewährleisten.
Der Bürgermeister machte deutlich, dass Brandschutz kein statisches Thema sei, sondern stetigen rechtlichen und fachlichen Anpassungen unterliege. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, habe sich die Gemeinde Sand vom Zeiler Brandschutzbeauftragten Bernd Kötzner beraten lassen, der in der Sitzung auch selbst über die bestehenden Vorgaben informierte. In diesem Zusammenhang wurde die bisherige Vorgehensweise bei Veranstaltungen in der Sport- und Kulturhalle umfassend überprüft.
Grundlage ist die Versammlungsstättenverordnung, in der ausdrücklich festgelegt ist: „Bei Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr hat der Betreiber eine Brandsicherheitswache einzurichten.“ Die Sport- und Kulturhalle gilt aufgrund ihrer Größe, der Vielzahl an Räumen sowie der unterschiedlichen Gebäudeteile als besonders komplexe Versammlungsstätte und erfordert daher einen erhöhten organisatorischen Brandschutz.
Künftig ist deshalb der Einsatz ausgebildeter Brandschutz- und Evakuierungshelfer bei Veranstaltungen vorgesehen. Empfohlen werden jeweils ein Brandschutzhelfer an den Notausgängen im Osten und Westen sowie zusätzlich zwei weitere Helfer innerhalb der Halle. Damit soll im Ernstfall eine schnelle Reaktion und eine geordnete Evakuierung ermöglicht werden. Ergänzend wird die Anzahl der vorhandenen Feuerlöscher um vier weitere Schaumlöscher erhöht. Bürgermeister Kümmel betonte, man sei bestrebt, die Vorgaben für die veranstaltenden Vereine so minimalinvasiv wie möglich zu gestalten. Gleichzeitig machte er deutlich: „Es geht ja im Ernstfall um Menschenleben.“ Die Sicherheit aller Beteiligten habe deshalb oberste Priorität.
Die Sport- und Kulturhalle wurde zuletzt im Jahr 2011 entsprechend den damals geltenden brandschutztechnischen Vorgaben saniert. Derzeit ist das Gebäude mit einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage ausgestattet. Darüber hinaus prüft die Gemeindeverwaltung aktuell die Anschaffung einer Brandmeldeanlage mit interner Alarmierung. Eine erste Begehung hierzu hat bereits stattgefunden. Zudem wurde ein aufklärendes Gespräch mit den betroffenen Vereinen geführt. Ein Schulungstermin für künftige Brandschutzhelfer wurde kurzfristig organisiert.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt befasste sich mit Anträgen zur Einrichtung eingeschränkter Halteverbotszonen im Gemeindegebiet. Bürgermeister Kümmel ging dabei auf die jeweilige örtliche Situation ein.
Zum einen ist ein ortsansässiges Unternehmen mit dem Anliegen an die Verwaltung herangetreten, im nördlichen Bereich seines Grundstücks vor der Einfahrt eine eingeschränkte Halteverbotszone einzurichten. Hintergrund ist der dort stattfindende Werkverkehr, der regelmäßig durch parkende Fahrzeuge behindert wird. Die Verwaltung arbeitet derzeit an einer Lösung.
Zum anderen stellte auch das für den öffentlichen Personennahverkehr zuständige Busunternehmen BusClassic einen entsprechenden Antrag im Bereich der Oberen Länge. Die Linienbusse werden dort während der Nacht und in Ruhezeiten abgestellt. Nach Angaben des Unternehmens wird die Zu- und Abfahrt durch parkende Fahrzeuge immer wieder erschwert, insbesondere in den Abendstunden und an Wochenenden. Um einen reibungslosen Busverkehr zu gewährleisten, hält das Unternehmen ein Parkverbot auf beiden Straßenseiten für erforderlich. Bürgermeister Kümmel erklärte, dass die Verwaltung an einer Lösung arbeite.

Text & Foto - Christian Licha
Künftig ist bei Veranstaltungen in der Sander Sport- und Kulturhalle der Einsatz von Brandschutzhelfern vorgeschrieben.
 
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