SitemapLage der GemeindeImpressumDatenschutzerklärung

Suche:

Wetter in Sand am Main

Veranstaltungskalender

Einsichtsrecht in Niederschriften

Die Gemeindebürger haben das Recht, nur die Niederschriften über öffentliche Sitzungen des Gemeinderats bei der Gemeinde einzusehen. Der Bürger ist, allerdings nur bei Glaubhaftmachung besonderer Gründe, berechtigt, auch Niederschriften aus früheren Wahlperioden einzusehen, soweit es sich um Niederschriften öffentlicher Sitzungen handelt.
Das Einsichtsrecht bezieht sich nicht nur auf die Beschlusstexte, sondern auf die gesamte Niederschrift. Des Nachweises eines berechtigten Interesses bedarf es für den Gemeindebürger nicht.

Dasselbe Einsichtsrecht haben außerhalb der Gemeinde wohnende Personen hinsichtlich ihres im Gemeindegebiet (Hoheitsgebiet) gelegenen Grundbesitzes oder hinsichtlich ihrer gewerblichen Niederlassungen im Gemeindegebiet. Allerdings müssen diese auswärtigen Personen nachweisen (Nachweis des berechtigten Interesses), dass die Geltendmachung des Einsichtsrechts hinsichtlich ihres Grundbesitzes oder ihrer gewerblichen Niederlassung im Gemeindegebiet erfolgt.

Auch ein Recht auf Erteilung von Abschriften oder Ablichtungen von Sitzungsprotokollen besteht nicht. Es steht damit im Ermessen der Gemeinde, im Einzelfall, wenn ein berechtigtes Interesse besteht, auf entsprechenden Antrag gegen Gebühr eine Abschrift zu erteilen.

Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, stehen den Gemeindebürgern auch dann zur Einsichtnahme nicht zur Verfügung, wenn die Geheimhaltungsgründe weggefallen oder sie selbst betroffen sind und der Ausschluss der Öffentlichkeit in ihrem eigenen Interesse erfolgt ist.