Am 29.3.2024 ist die Anlieferung von Baum- und Heckenschnitt in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr am Wertstoffhof möglich.
Der Wertstoffhof ist in zu diesen Zeiten geschlossen, eine Abgabe von Abfällen ist nicht möglich.
Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.
Wegen Umstellungsarbeiten der EDV-Anlage ist das Einwohnermeldeamt mit Passamt von Freitag, 11.04.2025 bis einschließlich Dienstag, 15.04.2025 geschlossen.
Wir bitten um Beachtung!
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund von Untersuchungen des Wasserleitungsnetzes, kann es im gesamten Ortsbereich zu Druckschwankungen kommen.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Ihre Gemeindeverwaltung
Auch in diesem Jahr plant die Gemeinde Sand a. Main in Zusammenarbeit mit den Sander Gewerbetreibenden die Abhaltung des Korb- und Weinmarktes mit verkaufsoffenen Sonntag.
Dieser findet am Sonntag, 6. April 2025 statt.
Alle Gewerbetreibende, die sich wieder am Korb- und Weinmarkt beteiligen möchten, werden gebeten, sich bis spätestens 15. März 2025 in der Gemeindeverwaltung bei Frau Verena Güßbacher zu melden.
Bitte melden Sie sich anhand der u.a. Vordrucke an.
Aufgrund der bereits bekanntgegebenen Personaländerung im Bauamt, wird dies nicht immer besetzt sein. Bei Fragen rund um das Thema Bauen steht Ihnen für die Übergangszeit bis zur Neubesetzung mit Norbert Böhm ein qualifizierter Ansprechpartner an folgenden Tagen zur Verfügung:
dienstags von 9:00 bis 12:00 Uhr sowie 14:00 bis 18:00 Uhr
donnerstags von 9:00 bis 12:00 Uhr
Damit Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeitet werden kann, ist es ratsam, vorab konkrete Termine mit dem Bauamt unter der Tel.-Nr. 09524/ 82 22 22 oder über die Emailadresse bauamt@sand-am-main.de zu vereinbaren. Sobald keine Terminvereinbarung mehr notwendig ist, erfolgt eine neue Information in den Gemeindenachrichten und der Heimat-App.
Neuregelung der Grundsteuer
Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.
Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.
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Frau Rennert von der Kommunalen Verkehrsüberwachung der Gemeinde Knetzgau, Gemeinde Sand a. Main, der Stadt Zeil a. Main, der VG Ebern und der Stadt Königsberg ist unter folgenden Kontaktdaten zu erreichen:
Mail: verkehr@knetzgau.de
Tel.: 09527 - 79-31
Fax: 09527 - 79-43
Sprechzeit im Rathaus Knetzgau:
Montag von 8.00 bis 10.00 Uhr und
Donnerstag von 08.00 bis 11.00 Uhr
Gemeinde Sand a. Main
Kirchplatz 2
97522 Sand a. Main
Tel. 09524 - 82 22 0
Fax 09524 - 82 22 50
E-Mail: gemeinde@sand-am-main.de