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Wetter in Sand am Main

Veranstaltungskalender

Herzlich willkommen auf der Homepage der Gemeinde Sand a. Main

ILE-Zusammenschluss Lebensregion plus

Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte

Der ILE-Zusammenschluss Lebensregion plus beabsichtigt für das Jahr 2026 beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Unterfranken die Förderung des Regionalbudgets nach den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) in Höhe von 100.000 EUR zu beantragen. Im Falle der Bewilligung durch das ALE erfolgt die Förderung nach den Bestimmungen der Maßnahme 9.0 Regionalbudget im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE“ des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung.
Der ILE-Zusammenschluss Lebensregion plus ruft unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE und unter Berücksichtigung der Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.
Nähere Informationen, die Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte und das erforderliche Antragsformular und Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen finden Sie im Internet unter www.lebensregion.plus und www.stmelf.bayern.de/foerderung/regionalbudget/index.html.

Anfragen auf Förderung sind bis zum 15.12.2025 an folgende Adresse zu richten:
Verantwortliche Stelle des ILE-Zusammenschlusses:
Gemeinde Rauhenebrach, Hauptstraße 1, 96181 Rauhenebrach

Als Ansprechpartner steht zur Verfügung:
Ulla Schmidt, Hauptstraße 1, 96181 Rauhenebrach, 09554-9221-17, info@ile-hassberge.de

Gelbes Band signalisiert: Ernten erlaubt (erwünscht)

Gerade in den ersten Herbstwochen ist es ein Anblick, der in der Seele weh tut: Unter einem Obstbaum liegen zahlreiche heruntergefallene Früchte, die vor sich hingammeln. Die Kreisfachberatung für Gartenbau und Landespflege am Landratsamt Haßberge ist bestrebt, die Wertschätzung für heimisches Obst zu steigern. Sie beklagt, dass trotz aller Bemühungen in den letzten Jahren ein Teil des Obstes entlang unserer Straßen ungenutzt bleibt. Die Ursache sieht das Amt u.a. an einer gewissen Unsicherheit interessierter Bürger, weil nicht immer eindeutig erkennbar ist, ob sich die betreffenden Bäume auf öffentlichem oder privatem Grund befinden.

Mit der Aktion „Ernten erlaubt“ ergreift das Landratsamt Haßberge die Initiative, um diesen Vorbehalten zu begegnen. Abzuerntende Obstbäume sollen für die Bürgerinnen und Bürger leichter zu erkennen sein. Ein gelbes Band, am Stamm sichtbar angebracht, soll dies kenntlich machen.

Um diese Aktion flächendeckend zum Erfolg zu führen, bittet die Kreisfachberatung für Gartenbau und Landespflege, die Kommunen des Landkreises um Unterstützung. Die Gemeinde Sand kommt dieser Bitte gerne nach. Fleißige Helfer des Obst- und Gartenbauverein Sand unter Anleitung ihres Vorsitzenden Sebastian Graser werden die gelben Bänder in der nächsten Zeit anbringen. Dann müssen die Bürgerinnen und Bürger nur noch zugreifen.

In einem weiteren Schritt werden ebenfalls alle privaten Obstbaumbesitzer aufgerufen, sich an dieser Aktion zu beteiligen. Interessierte Grundstücksbesitzer können das gelbe Band über den Obst- und Gartenbauverein Sand beziehen.

Die Aktion soll dazu beitragen, wertvolles Obst flächendeckend zu verwerten. Dadurch kann einer Verschwendung von Lebensmitteln vorgebeugt und die Wertschätzung für regionale Produkte gefördert werden.

Terminvereinbarung Bauamt

Bei Fragen rund um das Thema Bauen steht Ihnen neben Frau Leonie Mahr nun Frau Tina Hellwig als Bautechnikerin für Bauanfragen und ähnliches an folgenden Tagen zur Verfügung:

dienstags von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie 14:00 bis 18:00 Uhr,
donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr.

Damit Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeitet werden kann, ist es ratsam, vorab konkrete Termine mit dem Bauamt unter der Tel.-Nr. 09524/ 82 22 22 und 82 22 25 oder über die Emailadresse bauamt@sand-am-main.de zu vereinbaren.

Bürgerbeteiligung ist ein Schlagwort, dass wir in allen Kommunen verwenden. Die BEG Haßberge ist ein gelungenes Beispiel für Bürgerbeteiligung.

Kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Sand a. Main

Vorläufige Redaktionsrichtlinien für die Sander Gemeindenachrichten

Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern

Neuregelung der Grundsteuer

Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.
Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.
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Kommunale Verkehrsüberwachung

Frau Rennert von der Kommunalen Verkehrsüberwachung der Gemeinde Knetzgau, Gemeinde Sand a. Main, der Stadt Zeil a. Main, der VG Ebern und der Stadt Königsberg ist unter folgenden Kontaktdaten zu erreichen:
Mail: verkehr@knetzgau.de
Tel.: 09527 - 79-31
Fax: 09527 - 79-43
Sprechzeit im Rathaus Knetzgau:
Montag von 8.00 bis 10.00 Uhr und
Donnerstag von 08.00 bis 11.00 Uhr

 
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