


Nach der Gemeinderatswahl am 8. März hat sich das Kräfteverhältnis im Gremium etwas verändert. Die Liste öha (ökologisch-humorvoll-anders), die im Jahr 2020 erstmals in den Gemeinderat eingezogen war, trat diesmal nicht mehr an. Neu vertreten ist dagegen die Junge Liste, die bei ihrer ersten Teilnahme auf Anhieb einen Sitz errang. Die CSU/Freie Sander Wähler verloren einen Sitz und stellen nun sechs Gemeinderäte. Jeweils einen Sitz hinzugewonnen haben die Freien Sander Bürger, die nun auf fünf Sitze kommen, sowie die SPD/Sander Bürger Liste mit künftig vier Sitzen. Eine Bürgermeisterwahl fand diesmal nicht statt. Bereits im Jahr 2023 hatte Jörg Kümmel (FSB) mit 54,17 Prozent der Stimmen die Stichwahl gegen Matthias Zink (SPD) gewonnen.
Zu Beginn der Sitzung verabschiedete Bürgermeister Kümmel mit Gabriele Braun und Stefan Rippstein (beide öha) sowie Elisabeth Goger und Oliver Gottschalk (beide CSU/FSW) vier Gemeinderatsmitglieder, die dem neuen Gremium nicht mehr angehören.
Anschließend vereidigte Kümmel vier neue Mitglieder des Gemeinderates. Erstmals gehören Holger Krines (CSU/FSW), Udo Reichardt (SPD/SB) und Anna Rippstein (Junge Liste) dem Gremium an. Die 18-Jährige ist zugleich das bislang jüngste Gemeinderatsmitglied in der Geschichte der Gemeinde. Antonie Bergmann (CSU/FSW) kehrt dagegen in den Gemeinderat zurück, nachdem sie bereits früher dem Gremium angehört hatte.
Bei der Wahl der Bürgermeisterstellvertreter wurde Matthias Naumann (SPD/SB) einstimmig zum Zweiten Bürgermeister gewählt. Vorgeschlagen wurde er von Rainer Mahr (CSU/FSW), der an das Gremium appellierte, Kommunalpolitik über Parteigrenzen hinweg zu gestalten und jede Gruppierung bei den Bürgermeisterposten zu berücksichtigen.
Für das Amt des Dritten Bürgermeisters schlug Julian Müller (CSU/FSW), bislang zweiter Bürgermeister, den Stimmenkönig der Gemeinderatswahl Rainer Mahr vor. Christian Lorz (FSB) nominierte dagegen seinen Fraktionskollegen Johannes Krines, der innerhalb seiner Liste die meisten Stimmen erhielt. Die anwesenden Stimmberechtigten entschieden sich schließlich mit 9 zu 7 Stimmen für Johannes Krines.
Als Jugendbeauftragte wurde Anna Rippstein bestellt. Ihr Stellvertreter ist Udo Reichardt. Seniorenbeauftragte ist Ute Lutz, ihr steht Stellvertreter Gerhard Zösch zur Seite. Über die neue Geschäftsordnung des Gemeinderates wird zunächst ein Arbeitskreis beraten. Erst mit einer Beschlussfassung in der nächsten Sitzung werden auch die Größe der Ausschüsse und deren Mitglieder festgelegt.
Das bekommen Bürgermeister und Gemeinderäte in Sand:
Der Erste Bürgermeister ist Beamter auf Zeit und in Besoldungsstufe A15 eingruppiert. Dies entspricht einem monatlichen Bruttogehalt von 7.657 Euro. Zusätzlich erhält er eine Dienstaufwandsentschädigung von 307 Euro monatlich.
Für den Zweiten Bürgermeister ist eine monatliche Aufwandsentschädigung von 330 Euro festgelegt, der Dritte Bürgermeister erhält 230 Euro. Bei regulären Vertretungen des Ersten Bürgermeisters erhält der Zweite Bürgermeister ab dem vierten Vertretungstag und der Dritte Bürgermeister bereits ab dem ersten Vertretungstag zusätzlich 56 Euro pro Tag. Bei einer längerfristigen Vertretung sind ab der dritten Woche anteilig 80 Prozent des Gehaltes des Ersten Bürgermeisters vorgesehen.
Die Höhe des Sitzungsgeldes für die Gemeinderatsmitglieder steht derzeit noch nicht endgültig fest, da dies in der neuen Geschäftsordnung geregelt wird, die bisher noch nicht beschlossen ist. Nach der bisherigen Regelung erhalten Gemeinderatsmitglieder 35 Euro je Sitzung. Mitglieder, die ihre Ladungen und Beschlussvorlagen ausschließlich über das digitale Ratsinformationssystem beziehen, erhalten zusätzlich zehn Euro je Sitzung. Hintergrund ist die Nutzung eigener Endgeräte sowie zusätzliche Kosten, etwa für Ausdrucke.
Text und Bilder: Chrtistian Licha
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Seit Mai 2025 werden ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder für die Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses akzeptiert.
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Neuregelung der Grundsteuer
Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.
Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.
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