


Am Montag, 09. März 2026 ist aufgrund der Kommunalwahl das Einwohnermeldeamt sowie das Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung ganztags geschlossen.
Für die anderen Sachgebiete ist an diesem Tag bzgl. einer persönliche Vorsprache vorab eine telefonische Terminvereinbarung zwingend erforderlich.
Aktuelle Informationen zur Kommunalwahl 2026 finden Sie hier
Aufgrund des Grünschnitt-Sammeltermins am Samstag, den 14.03.2026 von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr ist der gemeindliche Wertstoffhof geschlossen.
Wir bitten um Beachtung!
Geänderte Katzenschutzverordnung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft. Weitere Schutzbereiche wurden aufgenommen.
Am 15. September 2024 ist die Katzenschutzverordnung für den Landkreis Haßberge in Kraft getreten. Auf Wunsch der Kommunen wurden jetzt weitere Schutzbereiche in die Verordnung aufgenommen. Die geänderte Verordnung ist unter folgendem Link im Amtsblatt des Landkreises Haßberge zu finden: https://hassberge.de/neue_Katzenschutzverordnung
lt. Veröffentlichung BGBl. I 2026 Nr. 31 vom 06.02.2026:
Die Gebühr für einen Personalausweis erhöht sich für Antragsteller ab 24 Jahren von bisher 37 € auf 46 € bei Gültigkeit von 10 Jahren.
Für Antragsteller unter 24 Jahren mit einer Gültigkeit von 6 Jahren erhöht sich die Gebühr von bisher 22,80 € auf 27,60 €.
Die neuen Personalausweisgebühren nach Art. 4 Nr. 1 mit 46 €/ 27,60 € treten somit gemäß Art. 10 Abs. 1 der Verordnung am 07.02.2026 in Kraft.
Der Streuobstanbau ist in Bayern über Jahrhunderte entstanden. Er hat höchste Bedeutung für die Kulturlandschaft und Biodiversität. Mit dem Bayerischen Streuobstpakt sollen Streuobstwiesen erhalten und bis 2026 zusätzlich eine Million Streuobstbäume neu gepflanzt werden. Streuobst für alle wird durch das Amt für Ländliche Entwicklung gefördert und durch die ILE Lebensregion plus unterstützt.
Förderfähig sind Kernobst (Apfel und Birne) und Steinobst (Pflaume und Kirsche). Weitere förderfähige Arten sind beispielsweise Walnuss, Quitte, Maulbeere, Esskastanie und Wildobstarten, Vogelkirsche, Holz-Apfel, Wild-Birne, Eberesche, Speierling, Elsbeere.
Die Obstbäume sollen eine Stammhöhe von 180 cm, mindestens jedoch 140 cm haben. Die Mindest- bzw. Maximalanzahl an Streuobstbäumen pro Förderantrag beträgt 10 bzw. 100 Bäume.
Bezuschusst wird der Kauf der Bäume mit bis zu 45 Euro pro Baum, vorausgesetzt die Bäume bleiben mindestens 12 Jahre an ihrem Standort.
Interessenten können sich spätestens bis zum 31.03.2026 per Mail unter info@ile-hassberge.de oder bei Ihrer Gemeinde direkt melden und die Anzahl der Bäume, Sorte und den Wunschort (Adresse, Flurnummer) angeben.
Wir vergeben die Bäume nur bei geeigneter Standortwahl und in Kombination mit Pflanzpfählen. Die Kosten hierfür müssen selbst übernommen werden. Um die Pflanzung und Pflege kümmert sich jeder selbst.
Werden Sie Teil unseres Streuobstpakts und helfen Sie mit, unsere regionale Artenvielfalt zu erhalten.
Weitere Infos erhalten Sie unter Streuobstpakt-Förderprogramm.
Bei Fragen rund um das Thema Bauen steht Ihnen Frau Tina Hellwig als Bautechnikerin für Bauanfragen und ähnliches an folgenden Tagen zur Verfügung:
dienstags von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie 14:00 bis 18:00 Uhr,
donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr.
Damit Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeitet werden kann, ist es ratsam, vorab konkrete Termine mit dem Bauamt unter der Tel.-Nr. 09524/ 82 22 22 und 82 22 25 oder über die Emailadresse bauamt@sand-am-main.de zu vereinbaren.
Neuregelung der Grundsteuer
Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.
Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.
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Frau Rennert von der Kommunalen Verkehrsüberwachung der Gemeinde Knetzgau, Gemeinde Sand a. Main, der Stadt Zeil a. Main, der VG Ebern und der Stadt Königsberg ist unter folgenden Kontaktdaten zu erreichen:
Mail: verkehr@knetzgau.de
Tel.: 09527 - 79-31
Fax: 09527 - 79-43
Sprechzeit im Rathaus Knetzgau:
Montag von 8.00 bis 10.00 Uhr und
Donnerstag von 08.00 bis 11.00 Uhr
Gemeinde Sand a. Main
Kirchplatz 2
97522 Sand a. Main
Tel. 09524 - 82 22 0
Fax 09524 - 82 22 50
E-Mail: gemeinde@sand-am-main.de