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Wetter in Sand am Main

Veranstaltungskalender

Herzlich willkommen auf der Homepage der Gemeinde Sand a. Main

Einwohnermelde- und Passamt geschlossen

Wegen Umstellungsarbeiten der EDV-Anlage ist das Einwohnermeldeamt mit Passamt von Freitag, 11.04.2025 bis einschließlich Dienstag, 15.04.2025 geschlossen.

Wir bitten um Beachtung!

Anlieferung von Baum- und Heckenschnitt am Wertstoffhof

Am 29.3.2024 ist die Anlieferung von Baum- und Heckenschnitt in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr am Wertstoffhof möglich.

Der Wertstoffhof ist in zu diesen Zeiten geschlossen, eine Abgabe von Abfällen ist nicht möglich.

Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.

35 Jahre grenzenlos fränkisch

Regionale Wiedervereinigungsfeier am 3./4. Oktober in Ummerstadt:
Wer möchte sich aktiv an den Feierlichkeiten beteiligen?

Die Landkreise Coburg, Haßberge, Hildburghausen, Sonneberg, die Stadt Coburg und die Stadt Ummerstadt feiern heuer gemeinsam die regionale Wiedervereinigungsfeier „35 Jahre Deutsche Einheit“. Die Feierlichkeiten mit Festzeltbetrieb, Markttreiben und attraktivem Rahmenprogramm finden am 3. und 4. Oktober in Ummerstadt im Landkreis Hildburghausen statt.

Wer sich aktiv an den Feierlichkeiten beteiligen möchte, ist dazu aufgerufen, sich unter Nutzung des Formulars „Interessenbekundung“ bis spätestens zum 14. April 2025 beim Landratsamt Hildburghausen zurückzumelden. Das Formular steht auch zum Download auf der Internetseite des Landkreises Haßberge unter: www.hassberge.de bereit.

Geplant ist ein „Grenzenloser Markt“, auf dem die Besucherinnen und Besucher außergewöhnliche als auch typische Produkte und Spezialitäten sowie Kunst und Handwerk aus der Region finden können. Außerdem ist ein Festzeltbetrieb mit einem vielfältigen Bühnenprogramm geplant. Für die Anbieter und Aussteller wird laut Planung des Land-ratsamtes Hildburghausen keine Standgebühr anfallen. Auch sollen die vor Ort erzielten Einnahmen bei den Anbietern verbleiben.

Weitere Informationen finden Interessierte auf der Internetseite des Landratsamtes Hildburghausen unter www.landkreis-hildburghausen.de.

Förderprogramm „Streuobst für alle“ in der ILE Lebensregion plus

Der Streuobstanbau ist in Bayern über Jahrhunderte entstanden. Er hat höchste Bedeutung für die Kulturlandschaft und Biodiversität. Mit dem Bayerischen Streuobstpakt sollen Streuobstwiesen erhalten und bis 2025 zusätzlich eine Million Streuobstbäume neu gepflanzt werden. „Streuobst für alle“ wird durch das Amt für Ländliche Entwicklung gefördert und durch die ILE Lebensregion plus unterstützt.
Förderfähig sind Kernobst (Apfel und Birne) und Steinobst (Pflaume und Kirsche). Weitere förderfähige Arten sind beispielsweise Walnuss, Quitte, Maulbeere, Esskastanie und Wildobstarten, Vogelkirsche, Holz-Apfel, Wild-Birne, Eberesche, Speierling, Elsbeere.
Die Obstbäume sollen eine Stammhöhe von 180 cm, mindestens jedoch 140 cm haben. Die Mindest- bzw. Maximalanzahl an Streuobstbäumen pro Förderantrag beträgt 10 bzw. 100 Bäume.
Bezuschusst wird der Kauf der Bäume mit bis zu 45 Euro pro Baum, vorausgesetzt die Bäume bleiben mindestens 12 Jahre an ihrem Standort.

Interessenten können sich spätestens bis zum 10.05.2025 per Mail unter info@ile-hassberge.de bei der ILE-Managerin, Frau Schmidt, oder direkt bei der jeweiligen Wohnortgemeinde / Stadt melden. Wir informieren sich über die möglichen Sorten. Sie müssten uns die Anzahl der Bäume, die Sorte und den Wunschort (Adresse, Flurnummer) angeben.
Wir vergeben die Bäume nur bei geeigneter Standortwahl und in Kombination mit Pflanzpfählen. Die Kosten hierfür müssen selbst übernommen werden. Um die Pflanzung und Pflege kümmert sich jeder selbst.

Werden Sie Teil unseres Streuobstpakts und helfen Sie mit, unsere regionale Artenvielfalt zu erhalten.
Weitere Infos erhalten Sie ">www.stmelf.bayern.de/foerderung/streuobstpakt-foerderprogramm-streuobst-fuer-alle/index.html.

Druckschwankungen im Wasserleitungsnetz

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund von Untersuchungen des Wasserleitungsnetzes, kann es im gesamten Ortsbereich zu Druckschwankungen kommen.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Ihre Gemeindeverwaltung

Korb- und Weinmarkt 2025

Auch in diesem Jahr plant die Gemeinde Sand a. Main in Zusammenarbeit mit den Sander Gewerbetreibenden die Abhaltung des Korb- und Weinmarktes mit verkaufsoffenen Sonntag.
Dieser findet am Sonntag, 6. April 2025 statt.
Alle Gewerbetreibende, die sich wieder am Korb- und Weinmarkt beteiligen möchten, werden gebeten, sich bis spätestens 15. März 2025 in der Gemeindeverwaltung bei Frau Verena Güßbacher zu melden.
Bitte melden Sie sich anhand der u.a. Vordrucke an.

Bürgerbeteiligung ist ein Schlagwort, dass wir in allen Kommunen verwenden. Die BEG Haßberge ist ein gelungenes Beispiel für Bürgerbeteiligung.

Kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Sand a. Main

Terminvereinbarung Bauamt

Aufgrund der bereits bekanntgegebenen Personaländerung im Bauamt, wird dies nicht immer besetzt sein. Bei Fragen rund um das Thema Bauen steht Ihnen für die Übergangszeit bis zur Neubesetzung mit Norbert Böhm ein qualifizierter Ansprechpartner an folgenden Tagen zur Verfügung:

dienstags von 9:00 bis 12:00 Uhr sowie 14:00 bis 18:00 Uhr
donnerstags von 9:00 bis 12:00 Uhr

Damit Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeitet werden kann, ist es ratsam, vorab konkrete Termine mit dem Bauamt unter der Tel.-Nr. 09524/ 82 22 22 oder über die Emailadresse bauamt@sand-am-main.de zu vereinbaren. Sobald keine Terminvereinbarung mehr notwendig ist, erfolgt eine neue Information in den Gemeindenachrichten und der Heimat-App.

Vorläufige Redaktionsrichtlinien für die Sander Gemeindenachrichten

Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern

Neuregelung der Grundsteuer

Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.
Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.
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Kommunale Verkehrsüberwachung

Frau Rennert von der Kommunalen Verkehrsüberwachung der Gemeinde Knetzgau, Gemeinde Sand a. Main, der Stadt Zeil a. Main, der VG Ebern und der Stadt Königsberg ist unter folgenden Kontaktdaten zu erreichen:
Mail: verkehr@knetzgau.de
Tel.: 09527 - 79-31
Fax: 09527 - 79-43
Sprechzeit im Rathaus Knetzgau:
Montag von 8.00 bis 10.00 Uhr und
Donnerstag von 08.00 bis 11.00 Uhr

 
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