


Am Rosenmontag, 16.02.2026 und am Faschingsdienstag, 17.02.2026 ist die Verwaltung geschlossen.
Wir bitten um Beachtung!
Die Gemeinde Sand a.Main sucht für die Kommunalwahl am 8. März 2026 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Was muss ich tun?
In der Gemeinde Sand a.Main gibt es zwei Urnen- und drei Briefwahllokale. Jedes Wahllokal wird mit Wahlvorsteher, Schriftführer, deren Vertreter und sieben Beisitzern besetzt (sog. Wahlvorstand). Die Wahlvorstände organisieren am Wahltag ganztägig die Stimmabgabe und abends die Auszählung der Stimmzettel.
Am 22. März 2026 findet eine mögliche Stichwahl statt. Diesen Termin sollten Sie sich auch bereits vormerken.
Was bekomme ich für meinen Einsatz?
Jeder Wahlhelfer bekommt für seinen Einsatz am Wahltag 50,00 € ausbezahlt.
Wer kann das Amt eines Wahlhelfers übernehmen?
• deutsche Staatsbürgerschaft oder Bürger einer der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
• Mindestalter 18 Jahre am Wahltag (spätestens am 08.03.2008 geboren)
• Hauptwohnsitz seit mindestens 08.01.2026 im Bereich der Gemeinde Sand a. Main
Besondere Kenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Vorab findet eine Wahlhelferschulung statt.
Sie sind interessiert?
Dann melden Sie sich im Rathaus der Gemeinde Sand a.Main. Ansprechpartner: Frau Höhn, Tel.-Nr.: 09524/ 82 22 11, E-Mail: wahl@sand-am-main.de
Bei Fragen rund um das Thema Bauen steht Ihnen Frau Tina Hellwig als Bautechnikerin für Bauanfragen und ähnliches an folgenden Tagen zur Verfügung:
dienstags von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie 14:00 bis 18:00 Uhr,
donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr.
Damit Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeitet werden kann, ist es ratsam, vorab konkrete Termine mit dem Bauamt unter der Tel.-Nr. 09524/ 82 22 22 und 82 22 25 oder über die Emailadresse bauamt@sand-am-main.de zu vereinbaren.
Neuregelung der Grundsteuer
Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.
Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.
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Frau Rennert von der Kommunalen Verkehrsüberwachung der Gemeinde Knetzgau, Gemeinde Sand a. Main, der Stadt Zeil a. Main, der VG Ebern und der Stadt Königsberg ist unter folgenden Kontaktdaten zu erreichen:
Mail: verkehr@knetzgau.de
Tel.: 09527 - 79-31
Fax: 09527 - 79-43
Sprechzeit im Rathaus Knetzgau:
Montag von 8.00 bis 10.00 Uhr und
Donnerstag von 08.00 bis 11.00 Uhr
Gemeinde Sand a. Main
Kirchplatz 2
97522 Sand a. Main
Tel. 09524 - 82 22 0
Fax 09524 - 82 22 50
E-Mail: gemeinde@sand-am-main.de