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Bogenparcours für traditionelle Bogenschützen

„Seitens der Gemeinde Sand a. Main bestehen keine Einwände gegen die Errichtung und den Betrieb eines Bogenschießparcours im Staatsforst, Zeller Flur West, soweit alle erforderlichen Sicherheitsauflagen und Sicherheitsbestimmungen durch den Betreiber und die dort übenden Sportschützen eingehalten werden“. Dies war der Beschluss des Gemeinderates Sand zum Bauantrag von Frau Helga Rhein, Oberm Stück 7, 97478 Knetzgau - Zell a. Ebersberg, auf Errichtung eines naturbelassenen Bogenparcours für traditionelle Bogenschützen im nördlichen Steigerwald, auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 155 Zeller Forst West.

Wie in der Kommentierung zur Gemeinderatssitzung festgehalten wurde, plant die Antragstellerin zusammen mit den Bayerischen Staatsforsten, Forstdirektion Ebrach, in einem naturbelassenen Waldgrundstück der Waldabteilung „Schlegel“ einen ca. 3 bis 4 km langen Rundkurs für traditionelles Bogenschießen als weitere Attraktion zu errichten. Das hierfür vorgesehene Gelände befindet sich gegenüber dem Marswaldspielplatz an den südöstlichen Hängen des Ebersberges, das zum Gebiet der Gemeinde Sand gehört. Dort sollen an einem ausgewiesenen Rundweg im Wald an ca. 35 Stationen jagdliche Situationen durch das Aufstellen von 3D-Tiernachbildungen aus Schaummaterial dargestellt werden, auf die dann mit Pfeil und Bogen von vorgegebenen Abschusspositionen geschossen werden kann. Bauliche Maßnahmen oder Veränderungen im Gelände sollen nicht vorgenommen werden.

Angedacht ist, am Startpunkt des Rundweges einen Bauwagen der Bayerischen Staatsforsten aufzustellen. Jeder Bogenschütze muss sich dort anmelden und in ein Schießbuch eintragen. Dann erhält er einen Schusszettel mit den Sicherheits- und Nutzungsbedingungen, zu dessen Einhaltung er sich mit seiner Unterschrift verpflichtet. Jeder Schütze ist für seinen Schuss verantwortlich, weshalb eine private Haftpflichtversicherung erforderlich ist. Zusätzlich verfügt der Betreiber über eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung. Jeder Schütze hat zu jeder Zeit auf ein freies Sichtfeld zu achten, niemand darf unkontrolliert und abseits der 3D-Zielatrappen von Pfeil und Bogen Gebrauch machen. Alle möglichen Zugänge werden mit entsprechenden Hinweisschildern so gekennzeichnet, dass niemand unwissend in das Waldstück eintreten kann. Der Bogenparcours wird nach den sicherheitstechnischen Regeln des Deutschen Feldbogen Sportverbandes e.V. (DFBV) und des Deutschen Schützenbundes e.V. (DSB) regelkonform angelegt. Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sei jederzeit gewährleistet. Naturschutzrechtliche Belange stehen dem Vorhaben laut Angabe nicht entgegen.

Parkmöglichkeiten sind an der Staatsstraße ST 2276 Zell - Oberschleichach, direkt gegenüber dem Marswaldspielplatz ausreichend vorhanden. Unter der Woche werden vermutlich nicht mehr als 2 bis 3 Schützen den Bogenparcours nutzen, an Wochenenden können es nach Angabe aber durchaus 10 bis 12 Personen sein. Das beanspruchte Waldgrundstück steht im Eigentum der Bayerischen Staatsforsten. In einem Schreiben vom 13.07.2017 bestätigen die Bayerischen Staatsforsten, Forstbetrieb Ebrach, dass der Forstbetrieb die Errichtung und den Betrieb der 3D-Bogenschießanlage auf Staatsforst in der Gemarkung Zeller Forst befürwortet. Mit dem eingangs erwähnten Beschluss stimmte auch der Gemeinderat Sand dem Bauantrag zu.

Ohne weitere Einwände passierten auch die Bauanträge von Armin Schroll, Michael-Brech-Straße 14, auf Errichtung eines Wintergartens auf dem bestehenden Garagengebäude und von Christof Kram, Hauptstraße 27, auf Errichtung eines Holzspielhauses auf der bestehenden Garage, Fl.Nr. 1465 den Sander Gemeinderat.