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Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 8.12.2016

Im April Neuwahl des Sander Bürgermeisters
Das Landratsamt Haßberge hat den Termin für die Neuwahl des 1. Bürgermeisters der Gemeinde Sand auf den 9. April 2017 festgelegt. Das wurde in der Gemeinderatssitzung am Donnerstag bekannt. Nachdem der bisherige 1. Bürgermeister Bernhard Ruß erneut zur Wiederwahl antreten wird und 2. Bürgermeister Gerhard Zösch erklärt hat, dass er als Wahlleiter nicht zur Verfügung steht, wurde von der Verwaltung Herrn Matthias Klauda als Gemeindewahlleiter vorgeschlagen.
In der Ratssitzung wurde Matthias Klauda, Geschäftsleiter der Gemeindeverwaltung, nunmehr mit den Stimmen aller anwesenden Gremiumsmitglieder zum Gemeindewahlleiter für die Wahl des 1. Bürgermeisters der Gemeinde Sand am 9. April 2017 bestellt. Zu seinem Stellvertreter wurde Verwaltungsangestellter Michael Back bestimmt.

Für den weiteren Verlauf der Sander Gemeinderatssitzung erläuterte Bürgermeister Bernhard Ruß bereits in der Sitzungskommentierung, dass für das in Zell a. E. neu im Bau befindliche Tierheim, um es interkommunal betreiben zu können, die Gründung eines Zweckverbandes notwendig ist. Dieser Zweckverband mit Verwaltungssitz bei der Stadt Haßfurt wird die gemeindlichen Aufgaben der Fundtierbetreuung für die Gemeinden übernehmen. Zum Betrieb des Zweckverbandes ist die Erhebung einer Umlage von 0,20 € pro Einwohner geplant.
Das Tierheim soll nicht durch den Zweckverband selbst, sondern durch die Tierschutzinitiative Haßberge e.V. betrieben werden. Zu diesem Zweck wird das Tierheim an die Tierschutzinitiative unentgeltlich verpachtet. Zur Kostendeckung erhält die Tierschutz-initiative eine Pauschale von 1,00 € pro Einwohner. Den Pachtvertrag und den Fundtierkostenpauschalvertrag wird der neugegründete Zweckverband mit der Tierschutz-
Initiative abschließen.
Nach vorgebrachten Einwänden von GR Robert Wagner fassten die Ratsmitglieder den Beschluss, dass die Gemeinde Sand a. Main dem Zweckverband „Fundtiere Haßberge“ beitritt. Bürgermeister Ruß wurde ermächtigt die im Entwurf vorliegende Satzung gegenzuzeichnen.

Im Hinblick auf die Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand durch die Einfügung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG), hier Wahrnehmung der Übergangsfrist bis zum 31.12.2020, beauftragte das Sander Ratsgremium die Verwaltung das Optionsrecht gem. § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG gegenüber dem Finanzamt in Anspruch zu nehmen. Alle Leistungsentgelte auf den Anwendungsbereich des § 2b UStG und ihre künftige umsatzsteuerliche Relevanz sowie bestehende Verträge sollen bezüglich evtl. Steuerklauseln überprüft werden. Angesichts der erheblichen Anforderungen an die gesamte Verwaltung sollen die organisatorischen und stellenplanmäßigen Auswirkungen, insbesondere die der Finanzverwaltung, neu bewertet werden.

Dem Antrag des Faschingskomitees Sand auf Abhaltung eines Faschingsumzuges am Faschingssonntag, 26. Februar 2017, wurde vom Gemeinderat zu den schon seit Jahren festgelegten Bedingungen und Auflagen stattgegeben. An allen Ausschankständen an der Zugstrecke sind WC-Anlagen aufzustellen.
Ebenso wurde mit entsprechenden Auflagen der Antrag des Faschingskomitees Sand auf Abhaltung einer großen Faschings-Party am Faschingssonntag, 26. Februar 2017, genehmigt, die nach dem Faschingszug in einem Festzelt auf dem Festplatz an der Seestraße stattfinden soll.

Von der Freiwilligen Feuerwehr Sand wurden am 4. Dezember Andreas Winkler zum neuen 1. Kommandanten und Benjamin Altmannsberger zum neuen 2. Kommandanten gewählt. Die neugewählten Feuerwehrkommandanten wurden durch einen einstimmigen Beschluss des Gemeinderates in ihren Ämtern bestätigt.

Nach kurzer Diskussion bezüglich Abweichungen vom Bebauungsplan erteilte der Gemeinderat Sand folgenden Bauanträgen seine Zustimmung: Dem Bauantrag der Eheleute Christian und Ramona Krines, Obere Länge 3, auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Gärtleinsgraben 6, Fl. Nr. 2334/9; dem Bauantrag der Eheleute Manuela und Andreas Hofmann, Zeil am Main, Johann-Langhans-Straße 1, auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Herrenwörth 9, Fl. Nr. 2337/2 sowie dem Bauantrag von Frau Martina Krines, Knetzgauer Straße 18, auf Errichtung einer Physiotherapiepraxis durch Erweiterung des Zweifamilienwohnhauses, sowie Errichtung eines Wintergartens.

Unter Punkt Verschiedenes regte Gemeinderat Klaus Ullrich an, die Wahlbezirke im Gemeindebereich neu einzuteilen. Als Grund dafür gab er die starke Zunahme der Briefwähler an. Bgm. Bernhard Ruß und die Gemeinderäte sahen die Anregung ebenfalls sehr positiv, waren aber der Meinung die Wahlbezirke bei der Bürgermeisterwahl im April 21017 wie bisher zu belassen. Für die nachfolgenden Wahlen soll jedoch eine Neueinteilung der gemeindlichen Wahlbezirke überdacht werden.