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Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28. Juni 2022

Der Kostenanteil an der Gemeinschaftskläranlage Zeil-Sand (Foto) wird sich für Sand erheblich erhöhen, weshalb auch die Abwassergebühren in der Korbmachergemeinde angepasst werden müssen.

Die Abwassergebühren in Sand werden ab Herbst erhöht. Das beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstag. Grund dafür sind die hohen Betriebskosten für die Klärschlammentsorgung in der Gemeinschaftskläranlage Zeil-Sand,
Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde bereits mit dem Finanzausschuss die Problematik bei der Entwicklung der Abwassergebühren diskutiert und eine Gebührenkalkulation vorgestellt. Wie aus dem Haushaltsplan 2022 ersichtlich, erhöhen sich die Ausgaben im Abwasserbereich von 2021 auf 2022 voraussichtlich um 129.000 Euro. Alleine beim Kostenanteil der Gemeinschaftskläranlage Zeil-Sand werden sich die Kosten in 2022 um 100.000 Euro erhöhen. Wie Bürgermeister Bernhard Ruß berichtete, sind die Vorauszahlungen an die Stadt Zeil für 2022 bereits komplett angepasst worden, um die Abrechnung 2022, die im Haushaltsjahr 2023 erfolgt, geringer zu halten.

Obwohl das Rechnungsergebnis 2021 bei den Abwassergebühren mit einem Fehlbetrag von nur 16 Euro sehr günstig ausfällt, besteht 2022 dennoch Handlungsbedarf. Wie bereits im Jahr 2021 angekündigt, steigt der Kostenanteil an der Gemeinschaftskläranlage Zeil-Sand. Die Gründe hierfür sind in erster Linie die hohen Betriebskosten für die Klärschlammentsorgung. Die aus ökologischen Gesichtspunkten sinnvolle Entscheidung, den Klärschlamm nicht mehr auf die Ackerflächen aufzubringen, trägt aber zu einer deutlichen Gebührensteigerung bei den Abwassergebühren bei. Die steigenden Stromkosten führen zu einer Erhöhung zum Vorjahr in Höhe von 9.000 Euro. Auch werden die Sanierungsmaßnahmen beim Kanalnetz zu höheren kalkulatorischen Kosten (Abschreibungen) führen, die wiederum über die Gebühren erwirtschaftet werden müssen.

Kämmerer Alexander Krines stellte dem Gremium eine genaue Gebührenkalkulation vor. Diese ergab, dass der jetzige Abwasserpreis von 1,34 Euro je Kubikmeter um 0,78 Euro auf 2,12 Euro je Kubikmeter erhöht werden muss. Der neue Preis gilt ab 1. Oktober 2022. Um Geringverbraucher nicht zusätzlich zu belasten, entschied sich der Gemeinderat dazu, die Grundgebühr für die gängigen Wasserzähler bei 4 Euro je Monat zu belassen.

Weiterhin beschäftigte sich der Gemeinderat mit einer Anfrage eines Sander Winzers. Diesem schwebte vor, als Notlösung eine neue angelegte Rebfläche mit Wasser aus einem nahegelegenen Unterflurhydranten zu bewässern. Der Winzer begründet seinen Antrag damit, dass er die 5.000 jungen Rebstöcke der Sorte Silvaner so erziehen wolle, dass sie ohne künstliche Bewässerung auskommen. Er möchte erreichen, dass die Pflanzen in einem späteren Alter nicht mehr bewässert werden müssen. Bei seinen bisher angelegten Anlagen habe er eine Tröpfchenbewässerung eingebaut. Nachdem im letzten Jahr ausreichend Regen vorhanden war, habe er auf eine Bewässerungsanlage verzichtet. Bei der derzeitigen Trockenheit sei eine Bewässerung erforderlich, damit die Pflanzen überleben können. Ohne Tröpfchenbewässerung sei eine Bewässerung mit Sprengern erforderlich. Dabei wird die gesamte Fläche mit Wasser besprengt. Zunächst einmal solle die Bewässerung über zwei Nächte erfolgen. Danach komme es darauf an, wann es wieder ausreichend Niederschläge gibt.

Bürgermeister Ruß teilte dem Gremium mit, dass er sich über die Problematik bei der Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau und bei verschiedenen Winzern informiert habe. Demnach wird bei einer Neuanlage von einem Wasserbedarf von 10 Liter je Stock und Woche ausgegangen. Eine Neuanlage ohne Bewässerung sei nicht denkbar. Bei einer erforderlichen Bewässerung sei außerdem nur eine gezielte Tröpfchenbewässerung und keine flächendeckende Beregnung effektiv. Ein Rebstock brauche mindestens sieben Jahre, um Trockenheit überstehen zu können, und noch einmal einige Jahre um längere Trockenperioden verkraften zu können.

Der Gemeinderat sah die vorgegebene Notsituation nicht als eine solche an, denn es sei wirtschaftlich vertretbar mit einem gewissen Aufwand auch andere Lösungen herbeizuführen. Auch im Sinne der Gleichbehandlung anderer Winzer oder Landwirte lehnten die Gremiumsmitglieder den Antrag einstimmig ab.

Bild und Text: Christian Licha