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1.000 Euro pro Grundstück im Schnitt für die Kanalsanierung

Eng zu geht es derzeit in den Ortsstraßen zwischen Rathaus und Sportfeld. Die Baumaßnahmen zur Sanierung des Kanal- und Wassernetzes sind in vollem Gang - mit Auswirkungen nicht nur auf die unmittelbaren Anwohner, sondern alle Hausbesitzer in der Gemeinde. Denn der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 9. November beschlossen, von den rund zwei Millionen Euro Baukosten den beitragsfähigen Anteil von 1,3 Mio. Euro auf die einzelnen Grundstücke und ihre Besitzer umzulegen. Rund 1.000 Euro muss jeder dafür im Durchschnitt aufbringen; mal mehr mal weniger, je nachdem wie groß Haus und Garten sind. Berechnen kann jeder seinen Ergänzungsbeitrag selber: 0,27 Euro je m² für die Grundfläche und 2,56 Euro pro m² für die Geschossfläche muss er dabei für seine Immobilie einsetzen.

Vor gut 15 Jahren haben wir uns im Gemeinderat und in Bürgerversammlungen ausführlich mit dem Thema „Verbesserung des Kanalnetzes“ und „Finanzierung der Maßnahme durch Ergänzungsbeiträge“ beschäftigt. Bei vielen Regenereignissen und insbesondere beim Starkregenereignis vom 9. Juli diesen Jahres hat sich gezeigt, dass die Maßnahmen gegriffen haben und das Abwassersystem das Oberflächenwasser bewältigt hat.

Die Maßnahme damals war in erster Linie eine hydraulische Verbesserung, weil das Abwassersystem, dessen Grundlagen in den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts gelegt worden waren, nicht mit der baulichen Entwicklung im Ort Schritt gehalten hatte.

Bei der derzeit laufenden Maßnahme geht es darum, den Verschleiß, der sich im Laufe der Jahre gezeigt hat zu beheben und die baulichen Mängel zu beseitigen.

Für die Finanzierung gilt der gleiche Grundsatz wie vor 15 Jahren: „Die Gemeinden und Landkreise können zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen (Investitionsaufwand) Beiträge von den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten erheben, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtungen besondere Vorteile bietet.“ (KAG Art. 5 Satz 1)

Die Inanspruchnahme einer solchen Einrichtungen ist zunächst ein Vorteil für denjenigen, dem das Grundstück und die Immobilie gehört. Deshalb ist es mehr als recht und billig, dass zunächst dieser von der Gemeinde bei der Finanzierung in die Pflicht genommen wird. Dies war Konsens bei der Abrechnung des Anteils der Gemeinde Sand an der Gemeinschaftskläranlage Zeil/ Sand 2001 und der Verbesserung des Kanalnetzes 2011.

Bei der Verteilung der Kosten wird zwischen Grund- und Geschossflächen differenziert. Die Gemeinde hat sich dabei an den Berechnungen der Fa. Kommunal-Beratung Kurz (KBK), Ebersbach/Fils orientiert. Die Fa. KBK hat bei der Globalberechnung 2011 einen Verteiler-schlüssel von 20% für die Grundflächen und 80% für die Geschossflächen ermittelt.

Der Gemeinderat musste in seiner Sitzung am 9. November 21 festlegen, ob und in welchem Umfang Beiträge erhoben werden. Die Verwaltung hatte dazu empfohlen - analog zur Finanzierung der Gemeinschaftskläranlage Zeil/ Sand (Abrechnung 2001) und der Verbesserung des Kanalnetzes (Abrechnung 2011) - eine Umlegung von 100 Prozent der umlegungsfähigen Kosten vorzunehmen. Dieser Empfehlung ist der Gemeinderat mit einer Gegenstimme gefolgt.

Um die beitragsfähigen Investitionsaufwand zu ermitteln wird folgende Berechnung angestellt: Für die Kanalsanierung im Altortbereich entstehen nach dem heutigen Stand Kosten von 2.044.372 Euro. Davon abgezogen werden 204.547 Euro für künftige Baugebiete (=10%). Abgezogen werden zudem die Kosten für die Straßenentwässerung (25%) in Höhe von 511.093 Euro. Somit ergibt sich ein beitragsfähiger Investitionsaufwand von 1.328.842 Euro.

Dieser Betrag wird über die Grundstücksflächen (989.500 m²) und Geschossflächen (414.700 m²) auf die Eigentümer aufgeteilt. Somit werden von dem beitragsfähigen Aufwand von 1.328.842 Euro auf die Grundflächen 265.768 € und auf die Geschossflächen 1.063.073 Euro umgelegt. Das ergibt einen Preis von 0,27 Euro je m² für die Grundfläche und 2,56 Euro pro m² für die Geschossfläche.

Zwei Beispiele: Für ein Grundstück mit 600 m² Grundfläche und 280 m² Geschossfläche ergibt sich ein Ergänzungsbeitrag von 878 Euro, bei einem größeren Grundstück mit 900 m² Grundfläche und 320 m² Geschossfläche ein Ergänzungsbeitrag von 1.062 Euro.

Die vorgelegten Zahlen sind zum Teil Kostenschätzungen und werden sich nach Abschluss der Maßnahmen noch verändern. Sie stellen allerdings eine realistische Größenordnung dar, nach der sich Belastung für die Gemeinde und die Grundstückseigentümer ergibt. Mit diesen Angaben kann jeder für seine Immobilie den voraussichtlichen Ergänzungsbeitrag berechnen.

Die Verwaltung wird die erste Vorauszahlung voraussichtlich im Sommer 2022 erheben, die Schlussrechnung erfolgt im darauffolgenden Jahr.