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Bericht aus der öffentlichen GR-Sitzung vom 26. Oktober 2021

Die Gemeinde Sand bekommt ein neues Baugebiet. Diesen Grundsatzbeschluss befürwortete der Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstag einstimmig. Nach einer ausführlichen Diskussion wurde auch das weitere Vorgehen beschlossen.
Seit 2019 hat sich die Gemeinde mit der Aktivierung von Bauland beschäftigt. Trotz intensiver Bemühungen mit Info-Veranstaltungen, Bürgerversammlungen und Abfragen bei den Grundstückseigentümern ist es nicht gelungen, an Bauplätze zu kommen, so dass die Ansicht bei den im Gemeinderat vertretenen Fraktionen gereift war, weiters Bauland auszuweisen. Die dafür in Frage kommenden Gebiete waren im Mitteilungsblatt der Gemeinde Sand vom September 2021 vorgestellt worden.

In einer nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung Anfang Oktober wurden die möglichen neuen Wohnbaugebiete dem Gremium vorgestellt und auch der dringende Bedarf an Wohnraum für junge Familien erläutert. Architekt Bertram Wegner vom gleichnamigen Planungsbüro hat dazu die rechtliche und städtebauliche Sicht dargestellt. Diplom-Ingenieur Hugo Barthel vom Planungsbüro ProTerra stellte hierbei die möglichen Ausweisungsflächen unter dem Gesichtspunkt der Erschließung heraus. Im Flächennutzungsplan sind als mögliche Gebiete der „Obere Wasen“, die „Altensetz“ und die „Stückäcker“ ausgewiesen. Außerdem stellen durch den Wegfall der Privilegierung für einen landwirtschaftlichen Betrieb die „Rußgärten“ eine weitere Potenzialfläche dar. Favorisiert werden die möglichen Baugebiete in der Reihenfolge "Rußgärten", gefolgt von den "Stückäckern" und "Altensetz/Oberer Wasen".

Den Grundsatzbeschluss, ein Baugebiet auszuweisen, führte Bürgermeister Bernhard Ruß in der jetzigen Sitzung herbei. Die Gestaltung eines weiteren Beschlusses bezüglich der Eigentumsverhältnisse oblag dem Gemeinderat unter Vorsitz des zweiten Bürgermeisters Julian Müller (CSU). Bürgermeister Bernhard Ruß und seine Fraktionskollegen Paul Hümmer und Bastian Hümmer (alle SPD) waren von der Diskussion und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.
Eine Erschließung ist nur sinnvoll und auch geeignet, wenn ausreichend Flächen im Besitz der Gemeinde sind oder durch Bauverpflichtung der Eigentümer auch eine tatsächliche Bebauung geregelt wird. Darüber waren sich die Gemeinderäte weitgehend einig. Es wurde daher beschlossen, dass sich 70 Prozent der Gesamtflächen in Gemeindeeigentum befinden müssen. Über die restlichen 30 Prozent werden vertragliche Regelungen bezüglich einer Bauverpflichtung getroffen. Es wird nun Kontakt zu den Grundstückseigentümern seitens der Verwaltung aufgenommen, um eine Planungsperspektive zu bekommen.

Die Gemeinde Sand rüstet im Rahmen des Förderprogramms „Hocheffiziente Straßenbeleuchtung“ auf LED-Leuchten um. Insgesamt werden 366 Leuchten umgerüstet. Diese teilen sich auf in 90 Stück technische LED-Leuchten mit höheren Lichtströmen in den Hauptverkehrsstraßen, 237 Stück technische LED-Leuchten mit geringeren Lichtströmen in den Neben-/Anliegerstraßen, Wohngebieten und Radwegen und 39 Stück LED-Zylinderleuchten im Bereich Festplatz und Campingplatz. Die Kosten belaufen sich auf rund 100.000 Euro, wobei der Förderanteil 30 Prozent beträgt. Knapp 15.000 Euro Energiekosten sollen damit jährlich eingespart werden. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung mindestens 3 Angebote einzuholen.

Bezüglich der Kindergärten St. Nikolaus und St. Martin kann davon ausgegangen werden, dass in den kommenden Jahren stabil 100 Kinder betreut werden müssen, erklärte Bürgermeister Bernhard Ruß. Dies bedeutet, dass alle Gruppen mit je 25 Kindern voll ausgelastet sind. Aus wirtschaftlichen Gründen sei dies positiv, so Ruß, für die Betreuung und die pädagogische Arbeit bedeute es jedoch, dass die Grenzen der Belastbarkeit erreicht seien. Aus diesem Grund beschloss der Gemeinderat die Einheiten etwas kleiner zu gestalten und eine weitere Kindergartengruppe bei den zuständigen Behörden zu beantragen.

Auch dem Antrag des Caritas-Kindergartenverein St. Nikolaus e.V. wurde zum Teil stattgegeben, der eine Unterschreitung des Anstellungsschlüssels wünschte. Dieser wird nun ab 1. Januar 2022, begrenzt auf ein Jahr, den Wert von 1:9 haben, wie die Gemeinderäte einstimmig beschlossen.