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Wetter in Sand am Main

Veranstaltungskalender

Park- oder Bequemlichkeitsproblem

Vor knapp zwei Wochen war die seit etwa eineinhalb Jahren eingeführte kommunale Verkehrsüberwachung ein zentrales Thema bei der Bürgerversammlung in Sand. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger hatten sich zu Wort gemeldet und ihre Meinungen geäußert. Unter Vorsitz von Bürgermeister Bernhard Ruß wurden in der Gemeinderatssitzung am Dienstag hinsichtlich Parksituationen auch weitere mündliche und schriftliche Anregungen behandelt und Änderungen vorgenommen. Als Einstieg in den Tagesordnungspunkt ließ Bürgermeister Ruß anklingen: „Wir haben in Sand kein Parkplatz-, sondern ein Bequemlichkeitsproblem“ .

Auf den in der Bürgerversammlung geäußerten Vorschlag von Stefan Goger hin wurde die Verwaltung beauftragt, gegenüber der Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt Haßberge vor dem Hotel Goger eine Verkürzung der Rahmenzeit, in der nur mit Parkscheibe geparkt werden kann, werktags einschließlich Samstag auf 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr zu befürworten.
Ein kurzfristiges Anhalten, Aussteigen und Einwerfen der Post in den Briefkasten vor der ehemaligen Poststelle entspricht dem gesunden Menschenverstand und wird nicht geahndet. Eine Änderung der Beschilderung an überörtlichen Straßen obliege sowieso einzig allein dem Landratsamt Haßberge als die hierfür zuständige Straßenverkehrsbehörde.

Im Bereich der Straße „Am Sportfeld“ wird für den Kurvenbereich gegenüber dem Anwesen Wolf ein einseitiges Halteverbot mit zusätzlicher Zick-Zack-Markierung für jeweils 15 m Länge ab Kurvenmittelpunkt angeordnet. Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt, mit den Vereinen, die die Sportanlagen nutzen, ein Gespräch bezüglich der Verbesserung der Parkmoral und einer besseren Nutzung der vorhandenen Parkflächen im Bereich „Sportfeld“ zu führen.

Aufgrund von Beschwerden der Anlieger aus der Sackgasse „Am Sportfeld 1 bis 5“ wegen Versperrung der Zufahrten zu ihren Anwesen durch auf dem Allwetterspielfeld Sport treibende Besucher wurde die Kommunale Verkehrsüberwachung bereits beauftragt, diesen Bereich bei ihren Kontrollgängen mit aufzunehmen. Parkmöglichkeiten in ausreichender Anzahl bestehen in unmittelbarer Nähe auf der neu geschotterten Fläche auf dem Seitenstreifen der Pappelallee-Straße zur Verfügung.

Von verschiedenen Anwohnern des Ortsteiles „Wörth“ wurde angeregt und vom Gemeinderat auch beschlossen, auf der südlichen Seite der Straße ein eingeschränktes Halteverbot anzuordnen. Aus Gründen der Verkehrsberuhigung plädierte der Gemeinderat jedoch dafür, dort wo es geht ein versetztes Parken zuzulassen. Ein genaues Parkkonzept für den Ortsteil „Wörth“ soll noch entwickelt werden.

Auf der Gehsteigfläche im Bereich des Anwesen „Zeiler Straße 31-35“ (Anwesen Hofmann) könnten zwei Stellplätze direkt entlang der Bordsteinkante ausgewiesen werden. Die Ausweisung der Stellplätze kann zuständigkeitshalber nur über das Landratsamt Haßberge für den überörtlichen Straßenzug erfolgen.

In der Pfarrsetz soll nach Überprüfung durch die Verwaltung zwischen den Anwesen „Zur Pfarrsetz 3 bis 9“ ein halbseitiges Parken auf dem Gehweg mit dem Zusatz „Parken in markierten Flächen erlaubt“ zugelassen werden. Die Parkflächen sollen entsprechend markiert werden. Gleiches gilt für die „Rudolf-Mauder-Straße“ zwischen den Anwesen Nummer 7 und Nummer 15.

Die Zufahrt zu den Mehrfamilienhäusern im Geschwister-Scholl-Ring ist nur 2,80 m breit. Der Gehweg ist 1,80 m breit. Allein auf Grund dieser Dimensionierung dürfte jedem klar sein, dass dort nicht geparkt werden kann. Eine Beschilderung ist deshalb nicht notwendig.
Herr Robert Wagner und einige Anwohner der Mozartstraße beantragten das halbseitige Parken auf dem Gehweg in der Mozartstraße vor dem Anwesen 11 und 13 zuzulassen. Dies scheiterte daran, dass in der Mozartstraße die Gehwege ausnahmslos höchstens 1,50 Meter breit sind.

In der Sandgasse ist auf der westlichen Gehsteigfläche ab der Hofeinfahrt des Anwesens Sven Ullrich bis an die Garagenzufahrt des Anwesens Elmar Rippstein ein halbseitiges Längsparken auf dem Gehsteig zulässig und auch entsprechend ausgeschildert. Ein vollständiges Parken auf dem Gehsteig ist wegen der geringen Restbreite des Gehsteiges nicht möglich. Auf der gegenüberliegenden (= östlichen) Fahrbahnhälfte der Sandgasse ist mit Ausnahme des zeitlich befristeten Halteverbotes als Umleitungsstrecke durchgehendes Parken auf der Fahrbahn zulässig.

Der Antrag der Familie Radler und Reibiger, das Parken auf der westlichen Gehsteigfläche von ihrem Anwesen bis zur Einfahrt zum Anwesen Sven Ullrich zu verlängern, wurde abgelehnt. Bei gleichzeitigem gegenüber erlaubten Parken wäre die erforderliche Restdurchfahrtsbreite der Sandgasse von mindestens 3,00 m für Ver- und Entsorgungsfahrzeuge sowie für Rettungsfahrzeuge nicht mehr eingehalten. Die Antragsteller könnten, wie auch andere Fahrzeugführer die östliche Fahrbahnhälfte zum Parken nutzen.