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Kein Verständnis für Raser in der Friedhofstraße

Bürgermeister Bernhard Ruß informierte den Gemeinderat über die erste statistische Auswertung der Kontrolle des fließenden und ruhenden Verkehrs im Gemeindebereich von Sand. Danach wurden vom Beginn der Verkehrsüberwachung Anfang Juli bis Ende November 2016 in Sand insgesamt 185 Verstöße erfasst. Von den Verkehrssündern mussten dafür 2.970 Euro an Verwarnungsgeldern gezahlt werden.

Darüber hinaus ging Bürgermeister Bernhard Ruß auf die eigenen gemeindlichen Geschwindigkeitsmessungen und Verkehrszählungen in verschiedenen innerörtlichen Straßen ein. Kein Verständnis hatte er dafür, dass ganz besonders in der Friedhofsstraße viel zu schnell gefahren wird, obwohl sich hier ein Kindergarten und die unübersichtlichen Ausgänge des Friedhofes direkt auf die Straße befinden. Da es sich zum größten Teil um einheimische Fahrzeugführer handelt und die Situation kennen, bezeichnete Bürgermeister Ruß dieses unangepasste Fahrverhalten als „unverantwortlich“.

Nach einer durchgeführten Besichtigung und Überprüfung zusammen mit Vertretern des Landratsamtes, der Polizei und dem staatlichen Straßenbauamt sprach Bürgermeister weitere Verkehrsmaßnahmen im Gemeindebereich an. Zur besseren Übersicht bei der Ausfahrt aus dem REWE-Markt wird der die Sicht einschränkende Werbepoylon zurückversetzt.

Darüber hinaus wird eine Vereinheitlichung der Parkbeschilderung von der „Schmittsteige“ bis zur Kreuzung vorgenommen. Die Parkscheibenpflicht für das Parken auf dem Gehsteig (Hochbord) vor dem Anwesen Neeb soll nunmehr in der Zeit von „Mo-Fr, 8-18 Uhr“ gelten. Durch einen Zusatzhinweis „Nur in markierten Flächen“ soll verhindert werden, dass auch im Kurvenbereich der Raiffeisenbank geparkt wird.

Ebenfalls mit dem Hinweis „Mo-Fr, 8-18h“ soll der Parkstreifen von der Rathausecke bis zur Nordeinfahrt Kirchplatz beschildert werden. Damit wird ein nächtliches Abstellen von Fahrzeugen für direkte Anwohner ermöglicht. Auf dem Parkstreifen von der Gaststätte „Zum Storchen“ bis zur Kreuzung wird trotz eines Einwandes von GR Robert Wagner das Parken „werktags 8-18h, 1 Std mit Parkscheibe“ weiterhin nur für eine Stunde erlaubt.

In der Hauptstraße wird der Einzelstellplatz am ehemaligen Anwesen Linke entfallen und der Einzelstellplatz am Anwesen Wittig geringfügig verschoben. Die beiden Stellflächen vor der ehemaligen Postfiliale werden zwecks besserer Sicht auf den Kreuzungsbereich entfallen und durch das Verkehrszeichen „Halteverbot“ ersetzt.

Inwieweit weiteres Parken auf Gehwegen in der Sandgasse erlaubt werden kann, muss eine Überprüfung der Gehsteig- und Straßenbreite ergeben. Ebenso soll im Rahmen der Thematik „Wohnen im Altort“ geprüft werden, ob Anwohnerparkausweise an Bewohner von Häusern im Altort ohne oder mit nur kleinen Abstellflächen ausgegeben werden können.