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Stellungnahme der Gemeinde zum Antrag der Fa. SKD auf Erweiterung des Sandabbaus „Nordöstlich Sand“

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.8.16 den Antrag der Fa. Sander Kieswerke Dotterweich (SKD) auf Erweiterung des Sandabbaus „Nordöstlich Sand a. Main“ einstimmig abgelehnt. In einer ausführlichen Stellungnahme hat die Gemeinde die Ablehnung begründet. Sie ist Teil des Gemeinderatsbeschlusses.
„Nach ausführlichen Diskussionen in der Bürgerschaft – zuletzt in der Bürgerversammlung vom 14.7.16 – und Beschluss des Gemeinderates vom 23.8.16 lehnt die Gemeinde Sand einhellig die Ausweisung weiterer Flächen für den Sand- und Kiesabbau auf dem Gebiet der Gemeinde Sand a. Main ab. Sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch ihre gewählten Vertreter haben sich klar und eindeutig gegen eine Erweiterung des Kiesabbaus ausgespro-chen.
Die Gemeinde Sand a. Main wird deshalb an den Antragsteller keine Flächen veräußern
oder ihm zur Verfügung stellen, die der Kiesausbeute dienen. Dazu zählen auch Flächen, die als Zufahrt, zur Rekultivierung oder sonstige Maßnahmen (Errichten von Dämmen) benötigt werden.
Die Gemeinde Sand bezieht sich in ihrer Haltung auf die Vorgaben aus der Raumordnung und Landesplanung, die für die beantragten Flächen explizit keine Nutzung für Sand- und Kiesabbau vorsehen. Die Kommune kann keinen neuen sachlichen Grund erkennen, der eine andere Nutzung als im Regionalplan ausgewiesen, begründen würde. Vielmehr befürchtet die Gemeinde durch den erforderlichen Trenndamm ein zusätzliches Gefährdungspotential für die rund 360 Menschen, die hinter einem solchen Damm im Überschwemmungsgebiet leben müssten.
Die Gemeinde hat in der Vergangenheit viel Verständnis für die Belange der Allgemeinheit gezeigt und in Relation zu ihrer Gemarkung große Flächen für überörtliche Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Im Zuge der kommunalen Selbstbestimmung muss ihr das Recht einge-räumt werden, der Veränderung des Landschaftsbildes Grenzen zu setzen und Hab und Gut ihrer Bewohner zu schützen.

1. Landesplanerische Beurteilung

Dass die beantragte Fläche im Regionalplan nicht als Vorrang- oder Vorbehaltsfläche aus-gewiesen ist, ist das Ergebnis eines Abwägungsprozesses im Regionalen Planungsverband. Bei der Fortschreibung des Regionalplans 1997 für die Region 3 war von einem örtlichen Kiesunternehmen beantragt worden, ein Gebiet, das ungefähr die jetzt beantragte Fläche umfasst, als Vorrangfläche für Sand- und Kiesabbau auszuweisen. Die Gemeinde hat in der Sitzung des Gemeinderates vom 22.7.1997 eine Stellungnahme zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans verabschiedet und gefordert, die zusätzlich aufgenommene Vorbehalts-fläche bis zur St 2247 (jetzt: HAS 16) zu streichen. Nach Vortrag von Bürgermeister Ruß in der Sitzung des Regionalen Planungsverbands am 28.7.1997 in Oerlenbach und anschlie-ßender Diskussion wurde die beantragte Vorbehaltsfläche komplett gestrichen.
Eine der Begründungen war die relative kleine Gemarkungsfläche mit einer Vielzahl von Nutzungen. Besonders herausgehoben werden muss, dass es sich dabei nicht nur um Ein-richtungen von lokaler Bedeutung handelt. Mit der Bundesautobahn A 70 auf einer Länge von 3,2 km und der Trasse der Hochspannungsleitung (380 KV) Grafenrheinfeld – Würgau auf einer Länge von 2,65 km sowie rund 80 ha ausgebeuteter Fläche für Sand und Kies hat die Gemeinde Sand auf ihren 1229 ha einen überproportional hohen Anteil zur Versorgung mit Energie und Bodenschätzen sowie Verkehrseinrichtungen von regionaler und überregionaler Bedeutung geleistet. Auf der Gemarkung Sand befinden sich zudem Teile der zwei Naturschutzgebiete „Mainaue bei Augsfeld“ und „Altmain und Sandmagerrasen bei Limbach“ mit rund 40 ha sowie zwei Steinbrüche, die zum Teil noch ausgebeutet werden. Bei der ge-planten Verbreiterung des Mains in den kommenden Jahren wird die Gemeinde Sand weitere ca. drei ha landwirtschaftlicher Nutzfläche abtreten müssen.
Zu der Flächengröße der Gemeinde muss noch angeführt werden, dass allein 489 Hektar (40 Prozent) Staatsforst sind, die mit Verordnung der Regierung von Unterfranken vom 1.1.2004 zur Eingliederung von gemeindefreien Gebieten der Gemeinde Sand a. Main zugewiesen wurden. Das Gebiet erhielt die Bezeichnung „Gemarkung Zeller Forst-West". Die „Gemarkung Sand“ selbst, in der Siedeln und Wirtschaften möglich ist, verfügt über eine Flä-che von 740 ha. Unter diesem Aspekt sind die folgenden Nutzungsarten zu betrachten
(Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Mai 2015)

Flächennutzung (31.12.2012)

Nutzungsart ha %
Gebäude und Freiflächen 109 8,9%
Betriebsflächen 13 1,1%
Erholungsflächen 25 2,0%
Verkehrsflächen 76 6,2%
Landwirtschaftsflächen 347* 28,2%
Waldflächen 566 46,1%
Wasserflächen 89 7,2%
Flächen anderer Nutzung 4 0,3%
Gebietsfläche gesamt 1229 100,0%

*Nach Angabe des Bayerischen Bauernverbands beträgt die landwirtschaftlich genutzte Flä-che in der Gemeinde Sand 264,61 ha, so dass sich eine Diskrepanz zu den Angaben des Statistischen Landesamtes ergibt. Legte man die Zahl des BBV zugrunde, so würde dies eine noch drastischere Verschärfung für die Landwirtschaft bedeuten.

Flächennutzung gesamtes Gemeindegebiet nach Erwei-terung Kiesausbeute

Nutzungsart ha %
Gebäude und Freiflächen 109 8,9%
Betriebsflächen 13 1,1%
Erholungsflächen 30 2,4%
Verkehrsflächen 76 6,2%
Landwirtschaftsflächen 322 26,2%
Waldflächen 566 46,1%
Wasserflächen 109 8,9%
Flächen anderer Nutzung 4 0,3%
Gebietsfläche gesamt 1229 100,0%

Bezieht man die Flächennutzung auf die Fläche, die tatsächlich zur Verfügung steht, nämlich die 740 ha der „Gemarkung Sand“, so zeigt sich das wahre Ausmaß einer weiteren Sand- und Kiesabbau für Bevölkerung und Landschaft.

2. Flächennutzung nur „Gemarkung Sand“ (nach Er-weiterung Kiesausbeute)

Nutzungsart ha %
Gebäude und Freiflächen 109 14,7%
Betriebsflächen 13 1,8%
Erholungsflächen 30 4,1%
Verkehrsflächen 76 10,3%
Landwirtschaftsflächen 322 43,5%
Waldflächen 77 10,4%
Wasserflächen 109 14,7%
Flächen anderer Nutzung 4 0,5%
Gebietsfläche gesamt 740 100,0%

2. Auswirkungen auf den Raum

Mit der Ausweitung der Kiesausbeute sinkt die landwirtschaftliche Fläche um 25 ha (2,0%) auf 322 ha (26,2%). Gleichzeitig steigt der Anteil der Wasserflächen um 20 ha (1,7%) auf 109 ha (8,9%). Dies hat eine weitere Änderung des Landschaftsbildes zu mehr Wasser- und weniger Landfläche zur Folge. Der höhere Anteil an Wasserflächen wird sich nicht nur auf den Grundwasserspiegel negativ auswirken, er wird auch die Strömungsverhältnisse verän-dern. Dies hat nachteilige Folgen für die landwirtschaftlichen Grundstücke in der Umgebung des Gewässers zur Folge; ihnen wird das Wasser entzogen und somit die Ertragsfähigkeit reduziert.
Dass die Flächen landwirtschaftlich intensiv genutzt werden, hängt mit den begrenzten Ackerflächen zusammen, die den Landwirten zur Verfügung stehen (s.o.). Deswegen müssen diese Flächen noch lange kein strukturloses Gebiet sein. Nicht jede kleinere Einheit muss eine vielschichtige Geländestruktur aufweisen. Die Fläche ist vielmehr Teil einer großen Einheit. In dieser großen Einheit sollen Land- und Wasserflächen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen.
Die Fläche ist Teil des Maintals und somit in dessen Gesamtheit zu betrachten. Die Erho-lungsfähigkeit bezieht sich auch auf die Möglichkeit der Bewegung in einer Landschaft. Die Bewegungsmöglichkeit würde durch den Wegfall von rund 25 ha weiter beeinträchtigt.
Ein weiteres Angebot an Rast- und Brutgebieten für an Wasser, Schilf und Wiesen gebunde-nen Vogelarten verschärft ein Problem, das derzeit bayernweit besteht. Mit der Zunahme von Wasserflächen im Maintal ist eine Zunahme an Vogelpopulationen unterschiedlicher Art fest-zustellen. Die Vögel, insbesondere die kanadischen Wildgänse, Nil- und Graugänse, lassen sich jedoch nicht nur in den Schutzzonen im Life-Natur-Projekt nieder. Ihre Zahl hat sich so vergrößert, dass im Raum Zeil und Sand bereits jetzt ein Problem für die Landwirtschaft so-wie den Campingplatz und den Badesee der Gemeinde Sand als Freizeiteinrichtung besteht.
Im Herbst 2014 hat die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) deswegen ein Pro-jekt gestartet. In diesem sollen Gesamtkonzepte zur Minimierung von Konflikten mit Wild-gänsen erarbeitet werden. Das Konzept soll regional verankert und gesellschaftlich akzeptiert sein. Die Entwicklung von Konzepten erfolgt in zwei Modellregionen. Ausgewählt wurden der Main zwischen Bamberg und Haßfurt und der Altmühlsee.
Das Projektgebiet „Main“ erstreckt sich auf zirka 30 km Luftlinie von Bamberg bis nach Haß-furt. In der Mainaue fühlen sich Kanada- und Nilgänse sowie Graugänse wohl. Diese weiden auf den umliegenden Feldern und den Liegewiesen von Campingplätzen. Die Konflikte ver-teilen sich auf den gesamten Talabschnitt mit einem Schwerpunkt in der Sander Aue. Im Projektgebiet Maintal hat sich – nach einer Auftaktveranstaltung am 19. Februar 2015 – eine Projektgruppe mit Vertretern aller beteiligten Parteien gebildet. Sie hat am 1. April 2015 ihre Arbeit aufgenommen und eine Reihe von Maßnahmen entwickelt, um die Vogelpopulation auf ein erträgliches Maß zu reduzieren. Die weitere Schaffung von Wasserflächen würde diese Bemühungen ins Gegenteil verkehren.

3. Zweck und Ziel des Vorhabens

Die Frage wie lange die Vorräte des Unternehmens SKD reichen – der Antragsteller spricht von max. zwei Jahren - hängt davon ab, über welche Rohstoffvorräte er an anderer Stelle verfügt, wie groß er sein Absatzgebiet zieht und welche Umsätze er erzielen will.
Bei der Übernahme des Betriebes sprach das Unternehmen davon, dass es auf mehreren Geschäftsfeldern tätig sei und die Kiesausbeute nicht im Vordergrund stehe. In letzter Zeit hingegen ist ein verstärkter Sand- und Kiesabbau festzustellen. Allein von 2015 bis 2016 hat das Unternehmen rund 3 ha ausgebeutet. Hielte das Unternehmen diese Abbaugeschwin-digkeit bei, so wäre die beantragte Flächen in einem Zeitraum von ca. sieben Jahren ausge-beutet.
Nach Angaben des Antragstellers bilden den Schwerpunkt seines Absatzmarktes neben den Großräumen Haßfurt und Schweinfurt auch der Raum Würzburg und Main-Spessart. Die beiden letzten liegen weit außerhalb der Region 3 (Main-Rhön). Es geht dem Antragsteller somit nicht um die Versorgung der Bauwirtschaft in der Region Main-Rhön, sondern um die Belieferung von Absatzmärkten in größerem Umfang.
Die Fa. Dotterweich verfügt in erreichbarer Nähe im Raum Bamberg über Lagerstätten, die jederzeit genutzt werden können. So besitzt die Fa. SKD in Viereth ein weiteres Kiesabbau-gebiet, das sie von der Firma Bamberger Sand- und Kiesabbau erworben hat. Das gesamte Gebiet erstreckt sich über eine Größe von 51,9 ha, wobei die Fläche für den zukünftigen Kiesabbau noch ca. 20 ha beträgt.
Daneben besitzt die Fa. Dotterweich in der Gemarkung Dörfleins (Stadt Hallstadt) ein weite-res Kiesabbaugebiet, das sie ebenfalls von der Firma Bamberger Sand und Kies erworben hat. In diesem Gebiet ist der 4. Abschnitt noch nicht in Angriff genommen worden. Die Ge-samtfläche der noch abzubauenden Grundstücke beträgt rund 4,9 ha.
Bei der Größenordnung dieser derzeit zur Ausbeute zur Verfügung stehenden Flächen kann nicht von einem „akuten Handlungsbedarf“ gesprochen werden.
Die Forderung der Bauwirtschaft nach preisgünstigen Massenbaustoffen in guter Qualität und verbrauchsortnah bedeutet nicht, dass Bodenschätze und Lagerstätten binnen kürzester Zeit ohne Rücksicht auf nachfolgenden Generationen ausgebeutet und verbraucht werden können. Bei der Abbaugeschwindigkeit, die die Fa. SKD in den letzten Jahren an den Tag gelegt hat, würden die Erweiterungsflächen nicht einmal die prognostizierten 10 bis 15 Jahre reichen. Der vom Antragsteller genannte Zeitraum müsste eher halbiert werden. Eine solche Abbaugeschwindigkeit ist unvereinbar mit der Forderung nach schonendem Umgang mit den vorhandenen Ressourcen.

4. Planungsvorgaben / Rahmenbedingungen

Sand- und Kiesvorkommen gibt es in allen drei Planregionen in Unterfranken sowie in unmit-telbarer Nähe in der Regionen 4 und 5 (Oberfranken-West und –Ost). Die beantragte Fläche ist bereits landesplanerisch beurteilt und im Regionalplan nicht als Vorbehalts- oder Vor-rangfläche ausgewiesen worden. An den Rahmenbedingungen hat sich seitdem nichts ver-ändert, das zu einer anderen Beurteilung führen könnte. Im Gegenteil: Die Hochwassersitua-tion (s.u.) wird durch eine Erweiterung der Kiesausbeute in der vorgesehenen Art und Weise noch verschärft.
Bevor weitere Flächen ausgewiesen werden, muss erst abgeklärt werden, inwieweit geneh-migte Ausbeuteflächen vollständig genutzt werden. Das Kriterium dabei kann nicht der opti-male Gewinn für das Unternehmen sein. Die Nachbaggerung bestehender Flächen kann durchaus eine solche Maßnahme sein.
Da eine Wiederverfüllung nicht vorgesehen und auch nicht zulässig ist, werden die landwirt-schaftlichen Flächen weiter reduziert. Zudem werden benachbarte Grundstücke durch Ver-änderung des Grundwasserspiegels und der Grundwasserströme geschädigt.
Ein weiterer Sand- und Kiesabbau hätte gravierende Folgen für die Landwirtschaft. Für diese ist ein weiterer Flächenverlust nicht hinnehmbar. Die Gemeinde unterstützt deshalb das An-liegen der Landwirte, keine weiteren Ausweisungen zu Lasten der Landwirtschaft zu geneh-migen. Das Argument, die Landwirte bräuchten nur ihre Grundstücke nicht zu verkaufen, trifft nur zum Teil zu. Eine Reihe von Grundstückseigentümern sind keine Landwirte. Deren von den Landwirten angepachteten Grundstücke sind aber für die landwirtschaftlichen Betriebe von existenzieller Bedeutung.
Negative Auswirkungen hätten weitere Kiesausbeuteflächen auch auf die Jagd. Gemäß Jagdgutachten handelt es sich im Wörther Flur um ein „wertvolles Niederwildjagdrevier“, dessen Verlust sich bei künftigen Jagdvergaben nachteilig auf den zu erzielenden Jagdschil-ling auswirken würde. Da aus dieser Jagdpacht – derzeit 3.200 Euro jährlich – der Unterhalt der Flurwege finanziert wird, würde eine Reduzierung der Pacht die Allgemeinheit treffen.
Um die Versorgung der Bevölkerung und Wirtschaft mit preiswürdigen mineralischen Boden-schätzen aus heimischen Rohstoffvorkommen sicher zu stellen, gibt es im Regionalplan das Instrument der Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsflächen. Diese Frage wurde bei der Fortschreibung des Regionalplans 1997 überprüft; die Notwendigkeit der Ausweisung einer Vorrang- oder Vorbehaltsfläche wurde verneint.
Von einer begrenzten Erweiterung in Anschluss an bestehende Abbaustätten kann bei einer Größe von 25 ha nicht mehr die Rede sein.
Nach Ansicht des Antragstellers ist die Region bisher nicht mit der notwendigen Engma-schigkeit nach Bodenschätzen untersucht worden. Im Regionalplan seien nur die bedeutsa-men und bekannten Lagerstätten aufgenommen worden. Die übrigen Lagerstätten seien als nachrangige Rohstoffflächen einzustufen, in denen ein Abbau grundsätzlich möglich sei.
Einem solchen Ansatz widerspricht das Wesen der Regionalplanung. Es ist nicht ihre Aufga-be, die Fläche nur nach ihrer Nutzung als Bodenschatz zu betrachten. Der Regionalplan be-inhaltet eine Gesamtschau der Interessen aller Akteure im Raum. Dazu gehören eben nicht nur die Förderung von Bodenschätzen und die Belange des Naturschutzes, sondern auch der Mensch mit seinen Bedürfnissen nach Aussehen und Nutzung der Landschaft in seinem Sinne.
Die besondere Bedeutung der beantragten Fläche für die gesamte Wirtschaftsstruktur und die dringende Erfordernis zur Deckung des regionalen Bedarfs wird vom Antragsteller lediglich behauptet. Es findet sich nicht ein zahlenmäßiger Beleg für die Relevanz des Gebietes. Es fehlt jeglicher Bezug von der Größe des beantragten Gebietes zur wirtschaftlichen Ent-wicklung in ganz Unterfranken.
Der Abtransport von Sand und Kies soll mit Schiff über bestehende Transportwege erfolgen. Dies wird nicht möglich sein, da die Gemeinde Sand und die Stadt Zeil ihre Grundstücke nicht an den Antragsteller verkaufen und auch nicht in anderer Weise zur Verfügung stellen. Da eine Abbaugenehmigung nicht zur Enteignung der Grundstücke berechtigt, sondern der Erwerb der Grundstücke ausschließlich auf freiwilliger Basis erfolgt, wird eine Zufahrt per Schiff über den bestehenden Baggersee nordöstlich Sand nicht möglich sein.
Ein Abtransport über Landweg ist bei den bestehenden Straßenanbindungen ebenfalls nicht möglich. Die öffentlichen Wege sind für die Tonnage der dafür erforderlichen Fahrzeuge nicht ausgelegt. Zudem sind die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Zu- und Abfahrt zu und von der Kreisstraße HAS 16 nicht gegeben. Die Sichtverhältnisse unmittelbar nach der Zeiler Mainbrücke sind äußerst problematisch. Zudem sind keine Abbiegespuren für die Zu- und Abfahrt vorhanden.

5. Auswirkungen auf den Hochwasserschutz

Durch die beantragte Maßnahme wird keine Verbesserung der Situation bei Hochwasser erwartet, sondern eine Verschlechterung für 364 Menschen (Stand: 19.7.16), die in dem von Hochwasserbedrohten Ortsteil Wörth leben. Die Gründe dafür sind:
1. Das Gutachten von RMD geht bei seiner Modellberechnung von falschen Vorausset-zungen aus. In den Plänen und in der Beschreibung wird davon ausgegangen, dass „der Endzustand des bereits heute genehmigten Abbaugebiets mit den südwestlichen Rekultivierungsflächen und Grünstreifen zum Main bereits richtig und vollständig ab-gebildet ist.“(Gutachten RMD, Grundlagen, S.5). Tatsächlich ist erst ein Teil dieser Fläche als Landmasse ausgebildet. Der überwiegende Teil ist nach wie vor Wasser-fläche und führt somit zu einem anderen Fließverhalten als in dem Modell angenom-men ist. Nicht berücksichtigt ist zudem der in den kommenden Jahren geplante Mainausbau und die durch die Mainverbreiterung veränderten Strömungsverhältnisse um das beantragte Abbaugebiet.
2. Die Errichtung eines Dammes stellt grundsätzlich ein Problem dar, da sich stets die Frage des Unterhalts und der Funktionstüchtigkeit stellt. Ein Damm muss ständig überprüft und gewartet werden, da er über Generationen funktionstüchtig bleiben muss. Ein privates Unternehmen, dessen Betriebssitz voraussichtlich nach der voll-ständigen Ausbeute der Rohstoffvorkommen aufgegeben wird und dessen Fortbe-stand nicht rechtlich gesichert werden kann, kann dies auf Dauer nicht gewährleisten. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Folgemaßnahmen und -kosten auf die Allgemeinheit abgewälzt werden.
3. Durch das beabsichtigte Abdrängen des Wassers in Richtung Zeil ergibt sich durch die Verengung ein Stau an der Zeiler Mainbrücke. Dies hat zur Folge, dass das Wasser weiter Richtung Wörth gedrängt wird.
4. Durch die Lage des Dammes quer zur Fließrichtung ergibt sich ein zusätzliches Ge-fährdungspotential, weil die Wassermassen verstärkt auf den Damm drücken und so den Wasserdruck erhöhen.
5. Im Wörther Flur ist ein natürliches Gelände vorhanden, das bisher seine Schutzfunk-tion erfüllt hat. Es ist völlig inakzeptabel, diesen natürlichen Schutz ohne Not durch eine künstliche Einrichtung mit einer Höhe von rund 1,60 m zu ersetzen. Die Ausbeu-teflächen, die dadurch gewonnen werden sind so klein, dass keinerlei volkswirtschaft-licher Nutzen erkennbar ist. Es ist nicht zu vertreten, dass für den materiellen Nutzen eines einzelnen die Gefährdung von Hab und Gut von hunderten anderer Menschen billigend in Kauf genommen wird.
Angesichts des Geschäftsgebahrens des Unternehmers in der Vergangenheit werden erheb-liche Zweifel an dessen Zuverlässigkeit angemeldet. Ohne Rücksicht auf Festlegungen ge-mäß Planfeststellung vom 20.3.97 mit Änderungsbescheid vom 30.10.2000 hat das Unter-nehmen das Einhalten von Abstandsflächen auf das Gröblichste verletzt. Dies hat sogar dazu geführt, dass Schäden an Grundstücken durch Abrutschungen entstanden sind. Betroffen davon waren zwei Grundstückseigentümer, die mit der Anwendung von Rechtsmitteln drohen mussten, damit die Schäden wieder beseitigt wurden.
Ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse wurden Straße und Wege der Gemeinde durch den Antragsteller beschädigt. Erst auf Intervention der Gemeinde wurde im Nachhinein eine Behebung der Schäden zugesagt. Auf die Einlösung dieser Zusagen wartet die Ge-meinde noch heute. Sollte in den nächsten Wochen keine Einigung erzielt werden, wird die Gemeinde den Rechtsweg beschreiten.
Auch dem Bergamt von Nordbayern ist das Vorgehen des Unternehmens nicht fremd. So hat die Behörde mit Schreiben vom 1.4.16 die Verfehlung moniert und die Einhaltung der festge-legten Abstandsflächen eingefordert. Bei Nichtbeachtung wurde eine Geldbuße bis zu 25.000 Euro in den Raum gestellt.
Die Gemeinde Sand hat aufgrund dieser und anderer negativer Erfahrungen in der Vergan-genheit kein Vertrauen, dass von dem Unternehmen ein Damm in dem geforderten Zeitraum in der benötigten Qualität erstellt wird. Zudem ist bei einem Privatunternehmen, das die Kiesausbeute im Raum Sand nur als Außenstelle betreibt, keine Gewähr dafür gegeben, dass der Damm dauerhaft erhalten wird. Das Bauwerk muss aber über Generationen überwacht und gewartet werden. Es entspricht nicht der Lebensrealität, dass ein Privatunternehmen einer solchen Anforderung gerecht wird.

6. Fazit

Die geplante Erweiterung der Flächen für Kies und Sandabbau in der Gemeinde Sand a. Main wurde bei der Fortschreibung des Regionalplans 1997 zu Recht abgelehnt, da sie gra-vierende Auswirkungen auf Mensch und Landschaft hätte. Der Charakter der Landschaft würde dahingehend verändert, dass die Seenlandschaft noch weiter dominiert. Die Land-schaft im Maintal zeichnet sich gerade durch ihre Vielfalt aus. Die Bewegungsfreiheit der Menschen würde eingeschränkt, die Landwirtschaft weiter zurückgedrängt. Die Menschen auf einem relativ kleinen Gemeindegebiet würden neben Bundesautobahn, Trasse für Hoch-spannungsleitung und bereits vorhandene 90 ha (80 ha Kiesgruben und 10 ha Main und Altmain) Wasserfläche zusätzlich belastet. Das kann nicht im Sinne eines ausgewogenen Landschaftsbildes und einer gerechten Verteilung der Lasten sein. Ganz gravierend ist zudem die Bedrohung der Menschen im Ortsteil Wörth mit seinen 364 Bewohnern durch Hochwasser. Das Anlegen eines Dammes würde die Situation nicht verbessern, sondern noch verschärfen. Der wirtschaftliche Nutzen für die Allgemeinheit steht in keinem Verhältnis zu dem Schaden, der den Menschen vor Ort droht. Die Gemeinde wird alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um die Erweiterung zu verhindern.“